Zahnärzte Dres. Rusche Tel. 0231-89998

Derner Straße 462    44329 Dortmund



 

Kieferorthopädie - Zahnregulierung

 

Die Kieferorthopädie (KFO) ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen.  

Es geht vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Dem Patienten geht es zunächst meist nur um das schöne Aussehen gerade stehender Zähne. Das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei korrekter und konsequenter Pflege lange gesund bleibt, ist das Ziel der KFO - neben dem hohen Anspruch an Ästhetik.

 

Die Zähne haben eine wahrlich eindrucksvolle Stellung im Leben.  

 

Sie beeinflussen

 

  • die Gesundheit des gesamten Körpers
  • die Harmonie unseres Gesichtes
  • und prägen die Sprache
  • die persönliche Ausstrahlung
  • den Gesamteindruck des Menschen

 

Wir behandeln Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene.

 

Ein Aspekt für eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter ist zum Beispiel die Behandlung bei folgenden Beschwerden:

 

  • verspannte Kaumuskulatur
  • Kiefergelenkschmerzen, extreme Schmerzen beim Kauen oder Öffnen des Mundes
  • Kopf und Gesichtsschmerzen
  • Schmerzen im Bereich der gesamten Wirbelsäule
  • Tinnitus
  • Schwindel
  • stressbedingtes Knirschen oder Pressen der Zähne
  • Zahnfehlstellungen (Okklusionsstörungen)

Die genannten Beschwerden können unter anderen auch durch eine kieferorthopädische Behandlung gelindert oder gar beseitigt werden, z.B. durch eine sog. Aufbissschiene.

Auch hinsichtlich einer später anstehenden prothetischen Versorgung kann die KFO gute Vorarbeit leisten und eine prothetisch ungünstige Ausgangssituation (Zahnfehlstellungen) korrigieren.

Und da Zähne in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Zahnhalteapparates (Parodont) ein Leben lang bewegt werden können, kann nach ausgiebiger Diagnostik auch im Erwachsenenalter ein optimales individuelles kieferorthopädisches Ergebnis erzielt werden.


Während die Behandlung bei Erwachsenen fast immer eine Privatleistung ist, übernehmen die gesetzlichen Kassen in einem gewissen Rahmen bei Kindern und Jugendlichen einen hohen Anteil der Kosten bzw. alle Kosten.

 

Nach eingehender Untersuchung und aufwendigen Messungen sowie Darstellung im Röntgenbild entscheiden wir, ob eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind sinnvoll ist. Diese Diagnostik ist sehr zeitaufwendig und muß honoriert werden, auch wenn die Entscheidung gegen eine kieferorthopädischen Behandlung gefällt wird.  

Das Gesundheitssystem unterscheidet Indikationsgruppen von 1-5. Danach richtet sich die Zuzahlung der Krankenkasse. Nur Fälle der Gruppen 3,4 und 5 sind aus der Sicht der Krankenkasse kostenübernahmewürdig.  

 

Je nach Diagnose benötigt Ihr Kind eine sog. herausnehmbare Spange oder eine festsitzende Spange oder sogar einen sog. Gesichtsbogen (auch Headgear).  

 

Herausnehmbare Spange:  

Durch Nachstellschrauben und Federelemente werden die Zähne in die gewollte Richtung gedrückt oder gezogen. Diese Spange kann zur Reinigung herausgenommen werden.  

 

Festsitzende Spange - Multiband:

Kleine Schlösser, sog. Brackets (entweder aus Metall oder zahnfarbener Keramik) werden dauerhaft auf die Zähne geklebt. In diese Brackets werden Drahtbögen, Druck - und Zugfedern und elastische Gummizüge gehängt, die die Zähne in die gewünschte Richtung bewegen.

Bevor es aber überhaupt zu einer Therapie kommt, müssen zumindestens die gesetzlich versicherten Patienten eine Zusage der Krankenkasse abwarten. Den entsprechenden Antrag gestalten wir.